In der Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen ein Ausländer im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Wenn Sie in Polen von der Polizei angehalten worden sind, sollten Sie Ihre Rechte kennen.
Gemäß Artikel 97 des polnischen Gesetzbuchs über Verfahren in Ordnungswidrigkeiten ist die Verhängung einer Geldbuße in Form eines Strafzettels möglich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
1) der Täter wurde auf frischer Tat oder unmittelbar nach der Tat ertappt;
2) ein Beamter die Begehung einer Straftat, insbesondere unter Verwendung eines Kontroll- und Messgeräts oder eines Aufzeichnungsgeräts, feststellt und der Täter nicht auf frischer Tat oder unmittelbar danach auf frischer Tat ertappt wurde und gleichzeitig kein Zweifel an der Täterschaft besteht.
Gemäß § 3 der oben genannten Vorschrift muss der Bußgeldbeamte die Geldbuße verhängen:
1. die Höhe der Geldbuße angeben,
2. das Verhalten, das den Straftatbestand erfüllt, angeben,
3. die Zeit und den Ort, an dem die Straftat begangen wurde, angeben
4. die juristische Qualifikation angeben, sowie
5. den Täter über sein Recht, die Annahme des Strafzettels zu verweigern, und über die rechtlichen Folgen einer solchen Weigerung zu informieren.
Alle diese Informationen müssen bereitgestellt werden, bevor der Zuwiderhandelnde aufgefordert wird, die Geldstrafe zu akzeptieren.
Wenn Sie sich weigern, ein Bußgeld zu akzeptieren, reicht die zuständige Behörde den Antrag auf Verhängung einer Strafe bei Gericht ein. Vor Gericht können Sie dann Ihre Rechte verteidigen und beweisen, dass Sie keine Ordnungswidrigkeit begangen haben.
Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren, Ihre Schuld eingestehen, was bedeutet, dass Sie den Bußgeldbescheid bezahlen müssen! Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden. In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, den Widerruf eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids zu beantragen. Sie haben dann nur 7 Tage ab dem Datum, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird (d. h. ab dem Datum der Annahme des Bußgeldbescheids).
{ 0 comments… add one now }