Anna Dolejsz-Świderska Kinga Janiszewska Paulina Młodzikowska Dr. Jens P. Kroll

ERWERB VON IMMOBILIEN IN POLEN DURCH DEUTSCHE STAATSBÜRGER

Kinga Janiszewska25 Oktober 2021Kommentare (0)

Die Problematik des Erwerbs der Immobilen in Polen regelt insbesondere ein polnisches Gesetz über Erwerb der Immobilen durch die Ausländer.

ERWERB DER IMMOBILIEN IN POLEN VON NICHT EU – BÜRGER

Grundsätzlich bedarf der Erwerb einer Immobile durch Ausländer einer Genehmigung der Innenministers.  Dies betrifft auch ein Erwerb on Anteile oder Aktionen einer Gesellschaft, deren eine Immobile gehört.

Ausländer im Sinne dieses Gesetzes sind:

  • natürliche Personen, die keine polnische Staatsbürger sind,
  • juristische Personen mit Sitz im Ausland,
  • eine Gesellschaft der o.g. Personen, die keine juristische Person ist, mit Sitz im Ausland
  • juristische Person oder eine Handelsgesellschaft mit Sitz in Polen, die durch o.g. Einheiten oder Personen kontrolliert wird,

Ach ein Begriff des Erwerbes einer Immobile hat auf der Grundlage dieses Gesetzes eine besondere Bedeutung. Unter Erwerb einer Immobile in Polen ist danach ein Erwerb eines volles Eigentumsrechts  sowie  eines Erdnießbrauchrechts zu verstehen.  Dies betrifft sowohl nichtbebaute Grünstücke, bebaute Grundstücke, Wohnungen als auch Geschäftsräume.  Die Art des Erwerbs (z. B. Kauf, Schenkung, ein Erbnachlass) spielt dabei keine Rolle.

ERWERB DER IMMOBILIEN IN POLEN VON EU – BÜRGER

Die Erlaubnis des Innenministers ist nicht erforderlich, wenn der Erwerber ein Staatsbürger oder  Unternehmer aus einem der Länder der Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft (EU Bürger) ist.

Ein Erwerb eines Ackergrundstücks mit der Fläche größer als 1 Ha oder Erwerb einer Immobilie im Staatsgrenzgebiet ist jedoch nicht genehmigungsfrei.

ERWERB VON IMMOBILIEN IM GRENZGEBIET POLENS

Die deutschen Staatsbürger sowie Staatsbürger anderer EWG – Länder oder Schweizerischer Eidgenossenschaft sind jedoch beim Kauf einer Immobilie in Polen im Grenzgebiet von der Genehmigungspflicht befreit.

ERWERB DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN IMMOBILIEN IN POLEN

Erwerb der landwirtschaftlichen Grundstücke in Polen (größer als 1 Ha) bedarf einer besonderen Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft. Diese Prozedur unterliegt zusätzlich der besonderen Regulierung – den Voraussetzungen aus  dem Gesetz über Gestaltung eines Agrarsystems.

Das Verfahren vor dem Innenminister dauert in der Regel paar Monate. Die Bearbeitungszeit  des Antrags  hängt aber ab von der Rechtslage der Immobile sowie  Vollständigkeit des Antrags.  Beim Antragstellung wird eine Stempelgebühr in Höhe von 1570 erhoben.

KAUF UND VREKAUF VON ANTEILEN DER GESLLESCHAFTEN, DIE EIGENTÜMER DER LANDWIRTSCHAFTLICHE IMMOBILIEN

Die Übertragung der Anteile oder Aktionen einer Gesellschaft, der ein landwirtschaftliches Grünstückt gehört, unterliegt auch den o.g. Voraussetzungen.

In bestimmten Fällen kann ein die polnische Immobilienagentur für landwirtschaftliche Grünstücke ein Vorkaufsrecht haben.

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