COVID 19 – Aktuelle Regeln und Einschränkungen in Polen
In diesen Beitrag werden wir Informationen über aktuelle Einschränkungen im öffentlichen Leben in Polen veröffentlichen, die durch die Coronavirus-Pandemie verursacht werden.
Wie Sie wissen, der kleine Grenzverkehr ist wieder erlaubt (mit einem Test – nicht älter als 48 Stunden, mit dem Nachweis der vollständigen Impfung oder mit einem Dokument, das den Durchgang von Covid 19 bestätigt)
1,5 METER – MINDESTABSTAND ZWISCHEN FUSSGÄNGERN
LANDESWEITE REGELN:
Verpflichtung, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Fußgängern einzuhalten. Ausgenommen von dieser Anforderung sind:
- Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern (unter 13 Jahren),
- Menschen, die zusammenleben oder einen gemeinsamen Haushalt führen,
- Behinderte Personen, Personen mit einem Behindertenausweis, Personen mit einem Behindertengrad, Personen mit einem Sonderschulausweis, Personen, die nicht selbständig gehen können und deren Betreuer.
- Personen, die ihren Mund und ihre Nase mit einer Maske bedecken
Nachfolgend stellen wir die in Polen geltenden Regeln bezüglich
BEDECKEN VON MUND UND NASE AN ÖFFENTLICHEN ORTEN
LANDESWEITE REGELN:
Das Abdecken von Mund und Nase in geschlossenen Räumen ist landesweit vorgeschrieben.
Nase und Mund dürfen nur mit einer Maske abgedeckt werden. Schleier, Visiere und Schals sind nicht erlaubt, da sie ihre Grundfunktion nicht erfüllen, d.h. sie schützen nicht vor dem Virus!
Das Bedecken von Mund und Nase ist Pflicht
auf Gemeinschaftseigentum (z. B. im Treppenhaus),
in einem Bus, einer Straßenbahn oder einem Zug,
in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Märkten und Postämtern,
am Arbeitsplatz, wenn sich mehr als 1 Person im Raum befindet (sofern der Arbeitgeber nicht anders entscheidet),
am Arbeitsplatz bei der direkten Kundenbetreuung,
in Kinos und Theatern,
in einer Arztpraxis, einer Klinik, einem Krankenhaus, einem Massagesalon oder einem Tattoo-Studio,
in Kirche und Schule, an der Universität
In einem Büro und anderen öffentlichen Gebäuden (in einem Gericht, kulturellen Einrichtungen, Banken, Postämtern usw.)
Wo müssen Sie Mund und Nase nicht bedecken?
Im Freien, in Wäldern, Parks, Grünanlagen, botanischen Gärten, historischen Gärten, familiären Kleingärten und am Strand und während der Fahrt mit dem privaten Auto, Motorrad, Vierrad, Moped, am Arbeitsplatz beim Essen.
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